Kirchenvorstandswahl 2024

Im nächsten Frühjahr wählen die Kirchengemeinden unserer Landeskirche ihre Leitungsgremien. Genauer gesagt: den Kirchenvorstand. Wahltag ist der 10. März 2024.

Viele wichtige Entscheidungen zum Thema „Wie sieht kirchliches Leben bei uns vor Ort in Zukunft aus?“ wollen getroffen werden. Alle Mitglieder sind eingeladen, an den Wahlen mitzuwirken und so Kirche mitzugestalten.
Die Voraussetzungen dafür regelt das aktualisierte Kirchenvorstandsbildungsgesetz (KVBG), das die Landessynode 2022 beschlossen hat. Es enthält zahlreiche Neuregelungen, um die Stimmabgabe für die Wahlberechtigten zu erleichtern und die Wahlabläufe für die Kirchengemeinden zu vereinfachen und die Übernahme von Leitungsaufgaben durch junge Menschen zu fördern: So kann nun jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied für den Kirchenvorstand kandidieren, welches zu Beginn der Amtszeit des neuen Kirchenvorstands (also am 1. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit fünf Monaten zur Gemeinde zählt. Und wählen dürfen alle, die am 10. März 2024 mindestens 14 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören.
Die Kirchenvorstandswahl 2024 bietet erstmals neben der allgemeinen Briefwahl auch die Möglichkeit, online an der Wahl teilzunehmen: Die Onlinewahl findet von Anfang Februar bis zum 3. März 2024 statt. Alle Unterlagen für Brief- und Onlinewahl versendet ein Dienstleister im Auftrag der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers direkt an die Wahlberechtigten.

Weitere Erleichterungen für die Kirchengemeinden: Die Mindestzahl der zu wählenden Personen in einem Kirchenvorstand liegt nun bei drei. Die Wahlvorschläge brauchen nicht mehr zehn Unterstützerunterschriften und können jederzeit bis 10. Oktober 2023 beim Kirchenvorstand eingereicht werden. Außerdem entfällt eine Auslegung der Verzeichnisse der Wahlberechtigten sowie die Pflege der Verzeichnisse. Auch die Erfassung der Wahlaufsätze und die Erstellung der Druckvorlage für die Stimmzettel erfolgt zentral.

Der Slogan der kommenden Kirchenvorstandswahl: „Kirche mit mir“ wird durch den Zusatz „Miteinander“ ergänzt. Weitere Informationen in gedruckter Form werden von der Landeskirche zur Verfügung gestellt und sind zusätzlich auf der Website www.kirchemitmir.de abrufbar.

Sie möchten für den neuen Kirchenvorstand kandidieren?  Bitte wenden Sie sich an Pastorin Katharina Behnke oder Pastor Roland Arndt.

Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Rosengarten tagt einmal im Monat jeweils um 19:30 Uhr. Bis 20:30 Uhr ist die Sitzung öffentlich - Gäste sind herzlich willkommen!

Nächste Termine:

  • 23.11.23 in Klecken
  • 12.12.23 in Klecken (nur bei Bedarf)
  • 8. od. 9.01.24 Jan. 2024 steht noch nicht fest
  • 06.03.24 in Nenndorf
  • 04.04.24 in Nenndorf
  • 02.05.24 in Klecken
  • 07.06.24 in Nenndorf

Aufgabe des Kirchenvorstandes:

Neben dem Pfarramt gibt es in jeder Kirchengemeinde haupt- und nebenberufliche Mitarbeiter:innen. Ebenso eine große Zahl von Ehrenamtlichen, die verschiedene Aufgaben erfüllen. 

Der Kirchenvorstand arbeitet ehrenamtlich. Er ist das Leitungsgremium und entscheidet über Stellenerrichtung sowie Stellenbesetzung. Der Kirchenvorstand führt die Dienstaufsicht über die Mitarbeitenden. Er verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und setzt den Haushaltsplan fest. Er soll die kirchliche Gemeinschaft fördern und neue Tätigkeiten anregen. Mit dem Pfarramt beschließt er über Gottesdienstordnung und -zeiten sowie über die Einführung und Verlegung von Gottesdiensten. (KGO §§52 ff)