Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Rosengarten tagt einmal im Monat jeweils um 19:30 Uhr. Wegen der coronabedingten Vorsichtsmaßnahmen können die Sitzungen momentan nicht öffentlich stattfinden.
Nächste Termine:
Aufgabe des Kirchenvorstandes:
Neben dem Pfarramt gibt es in jeder Kirchengemeinde haupt- und nebenberufliche Mitarbeiter:innen. Ebenso eine große Zahl von Ehrenamtlichen, die verschiedene Aufgaben erfüllen.
Der Kirchenvorstand arbeitet ehrenamtlich. Er ist das Leitungsgremium und entscheidet über Stellenerrichtung sowie Stellenbesetzung. Der Kirchenvorstand führt die Dienstaufsicht über die Mitarbeitenden. Er verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und setzt den Haushaltsplan fest. Er soll die kirchliche Gemeinschaft fördern und neue Tätigkeiten anregen. Mit dem Pfarramt beschließt er über Gottesdienstordnung und -zeiten sowie über die Einführung und Verlegung von Gottesdiensten. (KGO §§52 ff)